Aktuell

geschrieben von Schulze am Mi, den 13. Okt 21 um 15:30 Uhr Hort: Mehrbedarfe in den Ferienzeiten (Zusatzvereinbarung)

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

Hortkinder mit einer Regelbetreuungszeit von 20 Stunden wöchentlich haben bei Bedarf in den Ferienzeiten einen Anspruch auf eine verlängerte Betreuungszeit. Dazu ist kein Feststellungsbescheid vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe notwendig. Bitte zeigen Sie bei der Einrichtungsleitung die Notwendigkeit einer längeren Betreuungszeit an. Die Einrichtungsleitung schließt eine Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertag über die verlängerte wöchentliche Betreuungszeit mit Ihnen ab.

Als Kostenbeitragspflichtige haben Sie bezüglich des Mehrbedarfs den Elternbeitrag für fünf Stunden Betreuungszeit im betreffenden Monat zu leisten. Sollten sich die Ferien monatsübergreifend gestalten, erfolgt eine höhere Beitragsberechnung für nur einen Kalendermonat. Der Elternbeitrag wird im Folgemonat rückwirkend korrigiert. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung vom Träger.

Das benötigte Formular der Zusatzvereinbarung steht Ihnen auf dieser Website unter "Dokumente" zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlage:

Auszug aus der Kostenbeitragsordnung des AWO Kreisverbandes e.V. Fürstenwalde:

Punkt 4 Abs. (3)

Im Fall von Schulkindern ist in der vereinbarten täglichen Regelbetreuungszeit von bis zu vier Stunden eine weitergehende Betreuung als bis zu vier Stunden an schulfreien Tagen (Ferien) nicht vorgesehen und gilt als nicht vereinbart. Bei einer täglichen Betreuungszeit von mehr als vier Stunden sind alle Ferienaktivitäten und Schulersatzangebote berücksichtigt und gelten als vereinbarte Betreuungszeit.

Abs. (4) Wird im Falle des Punktes 4 Abs. (3) eine nachweislich längere Betreuungszeit benötigt, ist der Mehrbedarf an Betreuungszeit der Kitaleitung und dem Träger anzuzeigen. Die Kostenbeitragspflichtigen haben für den Mehrbedarf den jeweils höheren monatlichen Elternbeitrag zu leisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Doris Kunze

-Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie-

Gleich mitmachen Jetzt Spenden

Diese Webseite verwendet Cookies

Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Essenzielle Cookies". Der Einsatz dieser Cookies dient dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.