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geschrieben von Wende am So, den 30. Apr 23 um 07:51 Uhr EINDEUTIGES STATEMENT DES AWO BUNDESVEREINSGERICHTS
Das höchste Vereinsgericht der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland, das AWO Bundesvereinsgericht, hat am 21. April 2023 in einem bemerkenswerten Schiedsspruch entschieden, dass mehrere Beschlüsse des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V., welche sich gegen die 3 AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde richteten, nichtig sind.
Die Ausführungen im Schiedsspruch sind so zu verstehen, dass der AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. nach Auffassung des Bundesvereinsgerichts versucht hat, Delegierte der genannten 3 Kreisverbände von einer Bezirksdelegiertenversammlung auszuschließen. Auf dieser Versammlung sollte der Bezirksvorstand neu gewählt werden. Der amtierende Bezirksvorstand soll nach den Ausführungen im Schiedsspruch mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen versucht haben, Einfluss auf die Vorstandsneuwahl in seinem Sinne auszuüben. Dies ist insofern bemerkenswert, da es sich um einen zutiefst undemokratischen Vorgang durch die amtierenden Vorstandsmitglieder des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V. handeln dürfte.
In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es dazu u.a. wortwörtlich: „Das Verhalten […] lässt erkennen, dass mit allen Mitteln unliebsame Personen von der durchzuführenden Konferenz ausgeschlossen werden sollten. Aus dem Zwischenbericht des AWO Bundesverbandes ergibt sich, dass keinerlei Hinweis auf ein zu einer Ordnungsmaßnahme berechtigtes Verhalten […] vorlag.“
Die Vorsitzende des AWO Kreisverband Fürstenwalde, Monika Kilian, äußerte sich zum Schiedsspruch: „Ich freue mich über die klare und eindeutige Stellungnahme des höchsten Vereinsgerichts. Wir blicken mit Zuversicht auf die Vorstandswahlen des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V., bei denen wir unsere demokratischen Mitgliedsrechte nun endlich vollumfänglich wahrnehmen können. Die Entscheidung des Bundesvereinsgerichts und die Abschlussberichte des AWO Bundesverbandes stellen eindeutig klar, dass die Vorwürfe des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. scheinbar einzig dazu dienten, eigenes Fehlverhalten zu verschleiern und sich daraus ergebende demokratische Prüfprozesse zu verhindern.“