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geschrieben von Schulze am Do, den 14. Nov 24 um 10:30 Uhr Geplante dauerhafte Weiterführung der in 2023/2024 umgesetzten Entlastung der Personensorgeberechtigten mit geringen und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung im Rahmen des sogenannten Brandenburg-Pakets ab dem 1. Januar

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

die Mehrheit der Mitglieder des neu gewählten Brandenburger Landtages hat die Initiative für eine kurzfristige Änderung des Kitagesetzes mit dem Ziel ergriffen, die Personensorgeberechtigten mit geringen und mittleren Einkommen bei den Kita-Elternbeiträgen dauerhaft zu entlasten.

Die Fraktionen SPD und BSW haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die bislang geregelte Befristung der Entlastungen aus dem sogenannten Brandenburg-Paket bis zum 31. Dezember 2024 aufheben soll.

Durch den Wegfall der Befristung sollen die Regelungen zur Beitragsfreiheit von Eltern mit Einkommen zwischen 20.000 und 35.000 Euro sowie zur Beitragsentlastung von Eltern mit Einkommen bis 55.000 Euro einfach ab dem 1. Januar 2025 weitergelten.

Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist noch in diesem Jahr geplant. Sie werden umgehend darüber informiert, wenn die geplante Rechtsänderung vom Landtag verabschiedet und das neue Gesetz verkündet wurde.

 

Die Beitragsfreiheit im Kindergarten (§ 17a KitaG) und die Beitragsfreiheit von Sozialtransfer­leistungsempfangenden und Geringverdienenden (Jahreshaushalts­nettoeinkommen bis 20.000 €) bleiben ebenso erhalten. Auch der Härtefallausgleich nach § 59 KitaG gilt entsprechend fort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

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