Aktuell

EINDEUTIGES STATEMENT DES AWO BUNDESVEREINSGERICHTS So, den 30. April 2023

Das höchste Vereinsgericht der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland, das AWO Bundesvereinsgericht, hat am 21. April 2023 in einem bemerkenswerten Schiedsspruch entschieden, dass mehrere Beschlüsse des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V., welche sich gegen die 3 AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde richteten, nichtig sind.

Die Ausführungen im Schiedsspruch sind so zu verstehen, dass der AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. nach Auffassung des Bundesvereinsgerichts versucht hat, Delegierte der genannten 3 Kreisverbände von einer Bezirksdelegiertenversammlung auszuschließen. Auf dieser Versammlung sollte der Bezirksvorstand neu gewählt werden. Der amtierende Bezirksvorstand soll nach den Ausführungen im Schiedsspruch mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen versucht haben, Einfluss auf die Vorstandsneuwahl in seinem Sinne auszuüben. Dies ist insofern bemerkenswert, da es sich um einen zutiefst undemokratischen Vorgang durch die amtierenden Vorstandsmitglieder des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V. handeln dürfte.

In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es dazu u.a. wortwörtlich: „Das Verhalten […] lässt erkennen, dass mit allen Mitteln unliebsame Personen von der durchzuführenden Konferenz ausgeschlossen werden sollten. Aus dem Zwischenbericht des AWO Bundesverbandes ergibt sich, dass keinerlei Hinweis auf ein zu einer Ordnungsmaßnahme berechtigtes Verhalten […] vorlag.“

Die Vorsitzende des AWO Kreisverband Fürstenwalde, Monika Kilian, äußerte sich zum Schiedsspruch: „Ich freue mich über die klare und eindeutige Stellungnahme des höchsten Vereinsgerichts. Wir blicken mit Zuversicht auf die Vorstandswahlen des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V., bei denen wir unsere demokratischen Mitgliedsrechte nun endlich vollumfänglich wahrnehmen können. Die Entscheidung des Bundesvereinsgerichts und die Abschlussberichte des AWO Bundesverbandes stellen eindeutig klar, dass die Vorwürfe des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. scheinbar einzig dazu dienten, eigenes Fehlverhalten zu verschleiern und sich daraus ergebende demokratische Prüfprozesse zu verhindern.“

Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 Mi, den 4. Januar 2023

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,

am 16. Dezember 2022 hat der Landtag vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten die Elternbeitragsentlastung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets beschlossen. 

Was nun gilt:

Die Elternbeitragsfreiheit wird ab 01.01.2023 für alle Familien mit einem Jahresnettoeinkommen bis zu 35.000,00 Euro gelten.

Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen über 35.000,00 Euro bis zu 55.000,00 Euro gelten begrenzte Elternbeitragshöhen.

Die Grundlage für die Berechnung der neuen Elternbeiträge ist das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022.

Jahresnettoeinkommen über 55.000 € sind von der Änderung des Gesetzes leider nicht betroffen.

Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“:  

Die Umsetzung der Elternbeitragsentlastungen durch den AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. wird bis zum 28.02.2023 erfolgen. Die Elternbeiträge werden dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.

Die in diesem Zeitraum ggf. geleisteten Überzahlungen aus Elternbeiträgen werden bis zum 31.03.2023 erstattet. 

 

Bitte beachten Sie, dass diese Zeitschiene nur dann eingehalten werden kann, wenn Sie Ihre Einkommensunterlagen rechtzeitig beim AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. einreichen. Mit einem postalischen Schreiben wurden Sie durch den Träger bereits über die für Sie geltende Einreichungsfrist informiert.

Benötigt werden die Einkommensunterlagen der Personensorgeberechtigten für das Jahr 2022.

Reichen Sie diese bitte schnellstmöglich in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V., Lindenstraße 46, 15517 Fürstenwalde ein.

Bitte verwenden Sie dazu die Erklärung zum Elterneinkommen, die Sie unter „Dokumente“ finden.

Mit diesen Nachweisen erfolgt die Prüfung der Beitragsfreiheit. Bei allen Eltern über 35.000 Euro Jahresnettoeinkommen vergleichen wir die bisherige Höhe des Beitrags nach unserer jeweiligen Elternbeitragsordnung mit den im Gesetz geplanten Beiträgen. Fällt Ihr Elternbeitrag laut unserer Elternbeitragsordnung niedriger aus, wird dieser beibehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost Fr, den 18. November 2022

Pressemitteilung vom 18.11.2022

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost

„Landgericht Frankfurt (Oder) untersagt dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. per einstweiliger Verfügung, auf der geplanten Bezirkskonferenz am 24. November 2022 Beschlüsse zu fassen.“

Hintergrund der einstweiligen Verfügung ist der Schutz der Mitgliedsrechte der Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde auf der für den 24.11.2022 geplanten Bezirksdelegiertenkonferenz.  Der Bezirksvorstand hatte im Vorfeld widerrechtlich die Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde mit dem Ziel suspendiert, die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirkskonferenz so zu manipulieren, dass Beschlüsse und Wahlen zu Gunsten des aktuellen und heftig in der Kritik stehenden Vorstands vorgenommen werden können.

Die Delegierten der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde stellen die Mehrheit im Bezirksverband Ost dar. Bereits im September wurde der Versuch unternommen, diese von der Bezirkskonferenz auszuschließen und somit die Abwahl des aktuellen Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu verhindern. Der Bezirksverband hat der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR.

Alle Einträge anzeigen

Diese Webseite verwendet Cookies

Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Essenzielle Cookies". Der Einsatz dieser Cookies dient dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.