Aktuell

Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 Mi, den 4. Januar 2023

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,

am 16. Dezember 2022 hat der Landtag vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten die Elternbeitragsentlastung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets beschlossen. 

Was nun gilt:

Die Elternbeitragsfreiheit wird ab 01.01.2023 für alle Familien mit einem Jahresnettoeinkommen bis zu 35.000,00 Euro gelten.

Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen über 35.000,00 Euro bis zu 55.000,00 Euro gelten begrenzte Elternbeitragshöhen.

Die Grundlage für die Berechnung der neuen Elternbeiträge ist das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022.

Jahresnettoeinkommen über 55.000 € sind von der Änderung des Gesetzes leider nicht betroffen.

Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“:  

Die Umsetzung der Elternbeitragsentlastungen durch den AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. wird bis zum 28.02.2023 erfolgen. Die Elternbeiträge werden dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.

Die in diesem Zeitraum ggf. geleisteten Überzahlungen aus Elternbeiträgen werden bis zum 31.03.2023 erstattet. 

 

Bitte beachten Sie, dass diese Zeitschiene nur dann eingehalten werden kann, wenn Sie Ihre Einkommensunterlagen rechtzeitig beim AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. einreichen. Mit einem postalischen Schreiben wurden Sie durch den Träger bereits über die für Sie geltende Einreichungsfrist informiert.

Benötigt werden die Einkommensunterlagen der Personensorgeberechtigten für das Jahr 2022.

Reichen Sie diese bitte schnellstmöglich in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V., Lindenstraße 46, 15517 Fürstenwalde ein.

Bitte verwenden Sie dazu die Erklärung zum Elterneinkommen, die Sie unter „Dokumente“ finden.

Mit diesen Nachweisen erfolgt die Prüfung der Beitragsfreiheit. Bei allen Eltern über 35.000 Euro Jahresnettoeinkommen vergleichen wir die bisherige Höhe des Beitrags nach unserer jeweiligen Elternbeitragsordnung mit den im Gesetz geplanten Beiträgen. Fällt Ihr Elternbeitrag laut unserer Elternbeitragsordnung niedriger aus, wird dieser beibehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost Fr, den 18. November 2022

Pressemitteilung vom 18.11.2022

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost

„Landgericht Frankfurt (Oder) untersagt dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. per einstweiliger Verfügung, auf der geplanten Bezirkskonferenz am 24. November 2022 Beschlüsse zu fassen.“

Hintergrund der einstweiligen Verfügung ist der Schutz der Mitgliedsrechte der Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde auf der für den 24.11.2022 geplanten Bezirksdelegiertenkonferenz.  Der Bezirksvorstand hatte im Vorfeld widerrechtlich die Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde mit dem Ziel suspendiert, die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirkskonferenz so zu manipulieren, dass Beschlüsse und Wahlen zu Gunsten des aktuellen und heftig in der Kritik stehenden Vorstands vorgenommen werden können.

Die Delegierten der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde stellen die Mehrheit im Bezirksverband Ost dar. Bereits im September wurde der Versuch unternommen, diese von der Bezirkskonferenz auszuschließen und somit die Abwahl des aktuellen Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu verhindern. Der Bezirksverband hat der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR.

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur abgesagten Bezirkskonferenz vom 24.09.2022 So, den 25. September 2022

Pressemitteilung

Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde verurteilen das Verhalten des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. im Zusammenhang mit der geplanten und kurzfristig abgesagten Bezirksdelegiertenkonferenz vom Samstag, den 24.09.2022 aufs Schärfste.

Der Versuch des widerrechtlichen und missbräuchlichen Ausschlusses der Kreisverbände und ihrer Delegierten von der Bezirksdelegiertenkonferenz sowie die überaus kurzfristige Absage eben dieser, machen das verwerfliche Vorgehen des Vorstandes des Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. einmal mehr deutlich. An einer transparenten Aufarbeitung der im Raum stehenden Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen den Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. scheint dem Vorstand weiterhin nicht gelegen zu sein. Stattdessen stellt der Bezirksvorstand erneut unwahre Behauptungen zur Legitimation des eigenen Fehlverhaltens auf. So wurde durch den AWO Bundesverband e.V. keinesfalls die Absage der Konferenz gewünscht oder gefordert.

Genauso verwerflich ist das Verhalten des AWO Landesverband Brandenburg e.V. zu werten, der sich auf explizite und stillschweigende Art und Weise in diesem Konflikt immer wieder zugunsten des Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. positioniert, um eigene machtpolitische Interessen zu verfolgen.

Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde sind nicht länger bereit, die seit mehreren Wochen und Monaten erfahrene Gängelung und Willkür durch den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. und den AWO Landesverband Brandenburg e.V. hinzunehmen.

Wir fordern, die seit 2019 ausstehende Bezirksdelegiertenkonferenz nun kurzfristig und ordnungsgemäß einzuberufen und durchzuführen. Eine vertrauensvolle und gleichberechtige Zusammenarbeit insbesondere mit der Landesgeschäftsführerin Anne Baaske sowie den Vorstandsmitgliedern des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. Peter Müller, Gudrun Sommer, Kati Karney sowie Wolfgang Pohl schließen wir nach den aktuellen Geschehnissen aus.

Gleichzeitig danken wir dem AWO Bezirksverband Potsdam e.V., dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. sowie dem AWO Ortsverein Strausberg e.V. für die gezeigte Solidarität und Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie hier

sowie unter

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AWO Bezirksverband

 

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