AWO Suchtberatungsstellen im Landkreis Oder-Spree
Wichtiger Hinweis:
Da wir keine Sprechstundenhilfe haben, können wir während der Beratungsgespräche das Telefon nicht annehmen und die Tür nicht öffnen.
Sie müssen daher einen Termin vereinbaren, bevor Sie zu uns kommen.
Sprechen Sie uns hierzu auf den Anrufbeantworter, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie dienstags zwischen 9.00 und 10.00 Uhr in die offene Sprechstunde.
Unsere Suchtberatungsstellen in Eisenhüttenstadt, Erkner und Fürstenwalde sind als „Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitserkrankungen“ anerkannt. An uns können Sie sich wenden, wenn Sie oder Menschen in Ihrem Umfeld Schwierigkeiten mit dem Konsum von legalen oder illegalen Suchtmitteln haben. Sei es bspw. mit Alkohol, Cannabis, Amphetaminen, Kokain, Ecstasy etc., aber auch bei problematischem Medikamentengebrauch. Auch stoffungebundene Süchte wie unter anderem Glücksspiel, Gaming oder pathologisches Kaufen gehören zu unserem Beratungsspektrum.
Unsere Beratung ist kostenlos, unbürokratisch und vertraulich. Sie brauchen nichts mitbringen und nichts beantragen, um zu uns kommen zu können. Wenn Sie möchten, erfolgt die Beratung auch anonym. Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir beraten Sie in Fürstenwalde, Erkner und Eisenhüttenstadt. Die Adressen und Kontaktdaten der drei Beratungsstellen finden Sie rechts oder - wenn Sie gerade Ihr Smartphone nutzen - unter der Bildergalerie am Ende der Seite.
Unsere Beratungsstellen sind von Montag bis Freitag geöffnet. Vereinbaren Sie für Beratungen vorher einen Termin mit uns. Dienstags von 9.00 bis 10.00 Uhr ist an jedem unserer Standorte offene Sprechstunde, da können Sie auch unangemeldet vorbeikommen.
Zu uns in die Beratung kommen meist Betroffene und oft auch Angehörige von Betroffenen. Auch als Kolleg:in, Vorgesetzte:r oder Mitarbeiter:in von Betroffenen können Sie sich an uns wenden. Ebenso, wenn Sie Lehrer:in, Erzieher:in oder Betreuer:in einer betroffenen Person sind.
Zum Erstgespräch können Sie allein kommen, Sie können aber auch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Der Übergang von Genuss zu schädlichem Konsum bis hin zur Suchterkrankung ist fließend. Es ist nicht immer leicht zu sagen, ob der eigene Umgang mit einem Rauschmittel noch im unbedenklichen Rahmen oder schon problematisch ist. Und wenn es nicht Sie selbst betrifft, sondern eine Person in Ihrem Umfeld, ist diese Einschätzung oft noch schwieriger.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Einschätzung zu treffen. Und falls Sie an Ihrem Konsum oder Ihrer Situation etwas verändern möchten, begleiten wir Sie dabei, herauszufinden wie Sie das tun können.
In unseren Beratungsstellen in Erkner und Eisenhüttenstadt bieten wir auch MPU-Beratung und MPU-Vorbereitungskurse an. Die Vorbereitungskurse sind kostenpflichtig, umfassen 8 Termine und finden je nach Nachfrage im Einzelgespräch oder als Gruppenkurs statt. Rufen Sie bei Interesse direkt am Standort Erkner oder Eisenhüttenstadt an.
Wenn Sie Interesse an einem der Gruppenangebote haben, rufen Sie unbedingt vorher in der Suchtberatungsstelle Ihrer Wahl an. Wir können Ihnen sagen, ob Plätze frei sind und wann, wie und wo Sie an der Gruppe teilnehmen können. Oft vereinbaren wir vorher zum Kennenlernen ein erstes Einzel-Beratungsgespräch.
Angehörigengruppe:
Hier können Sie sich unter Begleitung einer Fachkraft mit anderen Angehörigen regelmäßig treffen und austauschen. Angehörigengruppen sind bei entsprechender Nachfrage an allen drei Standorten möglich.
Infogruppe:
Hier lernen Sie Basiswissen zum Thema „Sucht“. Die Gruppe findet 14-tägig statt und setzt sich aus fünf thematischen Modulen zusammen. Falls Sie bei uns eine ambulante Suchttherapie (ambulante Reha – siehe unten) machen möchten, ist die vorherige Teilnahme an den fünf Modulen dieser Gruppe verpflichtend. Die Infogruppe findet ausschließlich am Standort Fürstenwalde statt.
Gruppe für Konsumenten illegaler Drogen:
An dieser Gruppe können Sie teilnehmen, wenn Sie illegale Substanzen konsumieren. Sie können hier über Ihre Situation sprechen und sich gemeinsam damit auseinandersetzen, ob und wie Sie an Ihrem Konsum und/oder ihren Lebensumständen etwas ändern wollen und können. Die Gruppe wird von einer Fachkraft begleitet und findet in der Beratungsstelle Erkner statt. Melden Sie sich bei Interesse telefonisch in der Suchtberatungsstelle Erkner.
Auflagengruppe:
Wenn Sie (bspw. vom Gericht oder anderen Institutionen) zum Besuch der Suchtberatungsstelle verpflichtet worden sind, nehmen Sie an dieser Gruppe teil. Rufen Sie uns an, wir besprechen mit Ihnen wann, wie und wo das möglich ist.
Sprechstunde Wohnungsnotfallhilfe:
In regelmäßigen Abständen führen wir im Wohnprojekt Luise in Fürstenwalde für die dortigen Bewohner:innen Infoveranstaltungen und Beratungs-Sprechstunden durch. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die dortigen Mitarbeiter:innen.
Frühstücksgruppe:
Die Teilnehmenden dieser Gruppe treffen sich einmal wöchentlich in unserer Beratungsstelle und frühstücken gemeinsam. Hier können Sie sich in entspannter Atmosphäre mit anderen Betroffenen austauschen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie bereits bei uns in Beratung waren. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf. Es gibt an jedem unserer Standorte eine Frühstücksgruppe.
Selbsthilfegruppen:
Wenn Sie Interesse an einer Selbsthilfegruppe haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir können für Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen herstellen. Sowohl für Betroffene als auch für Angehörige.
Gerne können Sie sich auch direkt an die unabhängigen Selbsthilfekontaktstellen wenden:
Fürstenwalde: https://fiks-ev.de/
Erkner: https://awo-fuewa.de/selbsthilfekontaktstelle/
Eisenhüttenstadt/Beeskow: https://www.drk-mohs.de/angebote/s3/selbsthilfe/selbsthilfe-zentrale.html
Sucht ist eine psychische Erkrankung, die meist mit körperlichen, sozialen und zwischenmenschlichen Komplikationen einhergeht und die behandelt werden kann. Ohne entsprechende Behandlung ist es vielen Betroffenen nahezu unmöglich, den eigenen Konsum über längere Zeit unter Kontrolle zu halten. Wenn Sie an einer Suchterkrankung leiden, haben Sie das Recht auf eine therapeutische Behandlung Ihrer Krankheit. Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für solche Behandlungen: Entwöhnungsbehandlung, Alkoholentwöhnungsbehandlung (AEB), Suchtreha, oder Reha. All dies sind lediglich unterschiedliche Begriffe für ein und dasselbe: Suchttherapie.
Vor einer Suchttherapie muss man, am besten in einem Krankenhaus, meistens eine Entgiftung bzw. einen Entzug machen.
Eine auf eine Entgiftung folgende Suchttherapie muss man selbst bei der Rentenversicherung (in selteneren Fällen bei der Krankenkasse) beantragen. Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie das möchten.
Eine Suchttherapie kann stationär, ganztägig ambulant oder ambulant durchgeführt werden. Gern erläutern wir Ihnen die Unterschiede und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Therapieform und Therapieeinrichtung.
Wenn Sie eine Suchttherapie gemacht haben, kann es belastend und verunsichernd sein, anschließend wieder in das alte Leben und Umfeld zurückzukehren. Nachsorge bedeutet, dass Sie nach einer Suchttherapie für 6 bis 12 Monate wöchentlich an unserer Nachsorgegruppe teilnehmen und bei Bedarf auch Einzelgespräche bekommen. Das ist hilfreich, um mit der neuen und ungewohnten Situation nicht ganz auf sich allein gestellt zu sein. Nachsorge findet an all unseren Standorten statt.
Nach einer stationären oder ganztägig ambulanten Reha haben Sie ein Recht auf Nachsorge und können diese beantragen. Wenn Sie Interesse daran haben, rufen Sie uns gerne an.
Als von der Rentenversicherung anerkannte „Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen“ bieten wir auch ambulante Suchttherapie an.
Während dieser Form der Suchttherapie wohnen Sie weiterhin zuhause und können auch Ihrer Arbeit nachgehen, während Sie bei uns 1 bis 2 Therapiesitzungen pro Woche (Gruppen- und Einzelgespräche) wahrnehmen. Die ambulante Suchttherapie dauert mindestens 6 Monate. Oft ist eine Verlängerung auf 12 oder sogar 18 Monate sinnvoll.
Jede Suchttherapie ist nur dann sinnvoll und effektiv, wenn Sie währenddessen auf den Konsum von Suchtmitteln verzichten. Während einer ambulanten Suchttherapie sind Sie diesbezüglich größtenteils auf sich selbst gestellt, und das ist für viele Betroffene nicht leicht. Eine ambulante Suchttherapie ergibt daher nur unter bestimmten, von der Rentenversicherung eindeutig festgelegten Voraussetzungen Sinn.
Bei Interesse nehmen Sie unbedingt bereits vor der Beantragung Kontakt mit uns auf, damit wir Sie beraten können, ob diese Behandlungsform für Sie sinnvoll ist und ob eine Chance auf Bewilligung durch die Rentenversicherung besteht.
